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Anmeldung für Zielfahrer der Hockenheim Classics 2010

Zielfahrt zur Hockenheim Classics 2010, Veteranen-Fahrzeug-Verband e. V., Beginn: Sonntag, 26. September 2010, ab 10.00Uhr

Anmeldung für Zielfahrer der Hockenheim Classics 2010

Zielfahrer Hockenheim Classics 2010

Zielfahrt zur Hockenheim Classics 2010
Veteranen-Fahrzeug-Verband e. V.
Beginn: Sonntag, 26. September 2010, ab 10.00Uhr

Teilnahmeberechtigung:

Zugelassen sind Serien Automobile, Motorräder / SW, die nachweislich vor 1980 produziert wurden. Die Fahrzeuge unterliegen bei den Präsentationsläufen keiner STVO Zulassungspflicht.

Nennungsschluss ist der 22. September 2010. Nennungseingänge bis zum 8. September werden im Programmheft berücksichtigt. Nachnennungen sind vor Ort noch möglich.

Die Teilnehmerunterlagen erhalten Sie am Samstag, den 25. September und am Sonntag, den 26. September 2010 ab 9.00 Uhr im Motor-Sport-Museum.Nach Erhalt der Unterlagen fahren Sie mit Ihren Fahrzeugen in das Fahrerlager (Einlass nur für das Zielfahrt - Fahrzeug). Folgen Sie bitte den Anweisungen unserer Ordner und stellen Ihre Fahrzeuge auf den zugewiesenen Plätzen ab!

Leistungen und Ehrenpreise des Veranstalters:

Freier Eintritt für zwei Personen in das Motodrom und Motor-Sport-Museum. Teilnahme an einem Präsentationslauf ( Automobil bzw. Motorrad ) am Sonntag, den 26. September 2010 auf dem Hockenheimring Baden -Württemberg.

Ehrenpreise erhalten: jüngster und ältester Teilnehmer, das älteste Fahrzeug in den ausgeschrieben Klassen Auto , Solo - / SW-Motorrad, sowie die Visitor-Trophy für die weiteste Anreise.

Haftungsverzicht:

Die Teilnehmer, Fahrer/ Beifahrer und Fahrzeugeigentümer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Sie verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen:

  • den DMSB, deren Vorsitzenden, Mitglieder, ehrenamtliche Mitarbeiter, Sportwarte und Helfer
  • den DMSB und VFV bildenden Clubs und deren Unterorganisationen, den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer
  • Behörden, Organisationen, juristische und natürliche Personen, gegenüber anderer Teilnehmer und der Organisation, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen
  • soweit der Unfall oder der Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.
  • Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
  • Ich nehme an dieser Sternfahrt teil. Zugelassen sind max. zwei Personen (Fahrer plus Beifahrer). Das Nenngeld in Höhe von 30,00 € wurde auf das Konto Nr. 6 217 915 bei der Sparkasse Heidelberg, Bankleitzahl 672 500 20, überwiesen.
  • Anmeldungen nicht mehr möglich!

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